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Visa Kasachstan

Für die Einreise in die Republik Kasachstan sind ein gültiger Reisepass und ein Visum der Republik Kasachstan, das von den Konsularbehörden Kasachstans im Ausland erteilt wird, erforderlich. Das Visum bestimmt die Dauer Ihres Aufenthaltes in Kasachstan, die bei Bedarf durch die Behörden des Innenministeriums (Verwaltung des Innern (Migration Police) der Gebiete, sowie auch in Astana und Almaty und des Ministeriums des Innern der Republik Kasachstan), außer Touristenvisen verlängert werden kann. Eine willkürliche Korrektur der Aufenthaltsdauer, sowie eine selbständige Eintragung von Kindern in das Visum sind unzulässig und führen zur Geldstrafe und Ausweisung aus dem Land.

Visakategorie: Geschäftsvisum Einmalig (bis 1 Monat)

  1. Reisepaß, dessen Gültigkeit nicht weniger als 6 Monate seit dem Visa-Ablauf betragen soll.
  2. Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular mit einem aktuellen Paßbild (3,5×4,5). Bei der PKW-Einfahrt in das Hoheitsgebiet der Republik Kasachstan sollen die Daten über die Automarke und das Autokennzeichen angegeben werden.
  3. Firmenschreiben des schweizerischen Unternehmens / Organisation, gerichtet an die jeweilige Botschaft mit dem Hinweis auf Zweck, Dauer der Reise und Aufenthaltsort im Zielland.
  4. Ein Einzahlungsbeleg über die entrichtete Bearbeitungsgebühr in Höhe von 40 CHF im Original mit Kontoauszug (kein Bargeld).

Visakategorie: Geschäftsvisum Zweimalig, Dreimalig oder Mehrmalig

  1. Reisepaß, dessen Gültigkeit nicht weniger als 6 Monate seit dem Visa-Ablauf betragen soll.
  2. Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular mit einem aktuellen Paßbild (3,5×4,5). Bei der PKW-Einfahrt in das Hoheitsgebiet der Republik Kasachstan sollen die Daten über die Automarke und das Autokennzeichen angegeben werden.
  3. Firmenschreiben des schweizerischen Unternehmens / Organisation, gerichtet an die jeweilige Botschaft mit dem Hinweis auf Zweck, Dauer der Reise und Aufenthaltsort im Zielland.
  4. Einladung des kasachischen Partners mit der Bestätigung (Referenznummer) des Außenministeriums der Republik Kasachstan.
  5. Ein Einzahlungsbeleg über die entrichtete Bearbeitungsgebühr im Original mit Kontoauszug (kein Bargeld).
  • Zweimaliges Visum (bis zu 3 Monate) – 80 CHF
  • Dreimaliges Visum (bis zu 3 Monate) – 120 CHF
  • Mehrmaliges Visum (bis zu 1 Jahr) – 250 CHF
  • Mehrmaliges Visum (bis zu 2 Jahr) – 430 CHF

Achtung: Mit einem mehrmaligen Jahresvisum kann der Aufenthalt in der Republik Kasachstan nicht mehr als 120 Tage dauern. Die genaue Information betreffend dieser Frage wird in Ihrem Visum erwähnt werden.

Visakategorie: Diplomatisches oder Dienstvisum

  1. Reisepaß, dessen Gültigkeit nicht weniger als 6 Monate seit dem Visa-Ablauf betragen soll.
  2. Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular mit einem aktuellen Paßbild (3,5×4,5).
  3. Verbalnote mit einem Anliegen, ein Visum mit Hinweis auf Namen, Position, Aufenthaltsdauer in Kasachstan, Ziel der Reise auszustellen.

Visakategorie: Arbeitsvisum

  1. Reisepaß, dessen Gültigkeit nicht weniger als 6 Monate seit dem Visa-Ablauf betragen soll.
  2. Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular mit einem aktuellen Paßbild (3,5×4,5).
  3. Firmenschreiben des schweizerischen Unternehmens / Organisation, gerichtet an die jeweilige Botschaft mit dem Hinweis auf Zweck, Dauer der Reise und Aufenthaltsort im Zielland.
  4. Einladung des kasachischen Partners mit der Bestätigung (Referenznummer) des Außenministeriums der Republik Kasachstan
  5. Kopie von Arbeitserlaubnis aus Kasachstan.
  6. Ein Einzahlungsbeleg über die entrichtete Bearbeitungsgebühr in Höhe von 250 CHF im Original mit Kontoauszug (kein Bargeld).

Visakategorie: Touristenvisum Einmalig, Zweimalig, Dreimalig

  1. Reisepaß, dessen Gültigkeit nicht weniger als 6 Monate seit dem Visa-Ablauf betragen soll.
  2. Kinderreisepass für jedes Kind, das im Paß der Eltern nicht eingetragen ist.
  3. Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular mit einem aktuellen Paßbild (3,5×4,5). Bei der PKW-Einfahrt in das Hoheitsgebiet der Republik Kasachstan sollen die Daten über die Automarke und das Autokennzeichen angegeben werden.
  4. An die Botschaft gerichtetes Schreiben in dem folgende Informationen enthalten sein müssen: Reisedatum, Reiseziel und Zweck der Reise.
  5. Ein Einzahlungsbeleg über die entrichtete Bearbeitungsgebühr im Original mit Kontoauszug (kein Bargeld)
  • Einmaliges Visum (bis zu 1 Monat) – 25 CHF
  • Zweimaliges Visum (bis zu 2 Monate) – 50 CHF
  • Dreimaliges Visum (bis zu 3 Monate) – 75 CHF

Für Kinder bis 16 Jahre wird das Visum gebührenfrei ausgestellt.

Visakategorie: Besuchervisum ( bis 90 Tage)

  1. Reisepaß, dessen Gültigkeit nicht weniger als 6 Monate seit dem Visa-Ablauf betragen soll.
  2. Kinderreisepass für jedes Kind, das im Paß der Eltern nicht eingetragen ist.
  3. Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular mit einem aktuellen Paßbild (3,5×4,5). Bei der PKW-Einfahrt in das Hoheitsgebiet der Republik Kasachstan sollen die Daten über die Automarke und das Autokennzeichen angegeben werden.
  4. An die Botschaft gerichtetes Schreiben in dem folgende Informationen enthalten sein müssen: Reisedatum, Reiseziel und Zweck der Reise.
  5. Ein Einzahlungsbeleg über die entrichtete Bearbeitungsgebühr in Höhe von 40 CHF im Original mit Kontoauszug (kein Bargeld)

Für Kinder bis 16 Jahre wird das Visum gebührenfrei ausgestellt.

Achtung: Besuchervisa werden folgenden Personen ausgestellt: Ausländischen Bürgern, die aus der Republik Kasachstan ausgesiedelt sind; Ausländischen Bürgern, die eine förmlichen Originaleinladung haben. Diese Einladungen sind von kasachischen Staatsbürgern bei den zuständigen örtlichen Pass- und Visabehörden des kasachischen Innenministeriums (OWIR) zu beantragen; Ausländischen Bürgern, die eine Einladung mit der Bestätigung (Referenznummer) des Außenministeriums der Republik Kasachstan haben.

Visakategorie: Transit

  1. Reisepaß, dessen Gültigkeit nicht weniger als 6 Monate seit dem Visa-Ablauf betragen soll.
  2. Kinderreisepass für jedes Kind, das im Paß der Eltern nicht eingetragen ist.
  3. Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular mit einem aktuellen Paßbild (3,5×4,5). Bei der PKW-Einfahrt in das Hoheitsgebiet der Republik Kasachstan sollen die Daten über die Automarke und das Autokennzeichen angegeben werden.
  4. An die Botschaft gerichtetes Schreiben in dem folgende Informationen enthalten sein müssen: Reisedatum, Reiseziel und Zweck der Reise.
  5. Kopie von der ersten Seite des Passes mit der Kopie des Visums des Ziellandes.
  6. Ein Einzahlungsbeleg über die entrichtete Bearbeitungsgebühr im Original mit Kontoauszug (kein Bargeld)
  • Transit Einmalig: 15 CHF
  • Transit Zweimalig: 30 CHF
  • Transit Dreimalig: 45 CHF

Für Kinder bis 16 Jahre wird das Visum gebührenfrei ausgestellt.